Das EU Parlament informiert, dass die neue EU Verpackungsverordnung (PPWR) am 24.04.2024 mit 476 zu 129 Stimmen bei 24 Enthaltungen angenommen wurde (take-e-way berichtete). Hier finden Sie einen Auszug der wichtigen Punkte:
- Für Umverpackungen, Transportverpackungen und Verpackungen für den elektronischen Handel darf der Leerraumanteil höchstens 50 % betragen
- Hersteller müssen leichtere Verpackungen mit weniger Volumen verwenden
- Verbot bestimmter Einwegverpackungen aus Kunststoff
- Verboten von Ewigkeitschemikalien (PFAS) in Verpackungen mit Lebensmittelkontakt
- Wiederverwendung von Transport- Verkaufs- sowie Umverpackungen
- Strenge Anforderungen an die Recyclingfähigkeit von Verpackungen
- Mindestziele für den Rezyklatanteil von Kunststoffverpackungen
- Mindestziele für das Recycling von Verpackungsabfällen
Bevor die Vereinbarung in Kraft treten kann, muss auch der Rat sie förmlich billigen.
Aufgrund der vielen Fragen zur EU Verpackungsverordnung und der zunehmenden Produkt-Bürokratie veranstalten trade-e-bility und take-e-way auf Wunsch ihrer Kunden vom 04. bis 06.06.2024 den nächsten Product Compliance Workshop in Essen. Themen des Workshops sind unter anderem:
- EU Verpackungsverordnung zwischen Rat, Parlament und Kommission
- Eckpunkte der EU Verpackungsverordnung im Überblick
- der aktuelle Stand Ihrer Verpflichtungen aus dem deutschen Verpackungsgesetz
Das komplette Programm finden Sie hier.
Die ersten 20 Anmeldungen sind bis 13.05.2024 zum Early Bird Tarif möglich.